Oldtimer sind Fahrzeuge, die mehr als 30 Jahre alt sind und sich noch weitestgehend in einem guten Originalzustand befinden. Für diese ist eine normale Kfz-Versicherung ungeeignet, da diese im Kasko-Bereich immer nur maximal in Höhe des Wiederbeschaffungswerts leistet. Bei alten Fahrzeugen ist dieser aber nicht mehr zu ermitteln, sodass der Versicherer bei einem tatsächlichen Schadenfall meist nur einen geringen Bruchteil der tatsächlichen Kosten erstattet.

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Spezielle Oldtimer-Versicherer berücksichtigen dieses Problem in ihren Produkten. Sie bieten eine Kasko-Deckung an, bei der nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der Marktwert die Berechnungsgrundlage bei der Entschädigungsleistung ist. Der Marktwert muss allerdings durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen nachgewiesen werden. Ausnahmen machen nur einige wenige Versicherer bei geringen Marktwerten (unter 5.000 €), hier werden lediglich aussagekräftige Fotos verlangt.
Mitversicherte Leistungen – Wichtige Deckungserweiterungen
Nicht jede Oldtimer-Versicherung bietet die gleichen Deckungserweiterungen. Daher sollte genau verglichen werden, ob der Deckungsumfang mit der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs übereinstimmt. Bei vielen Gesellschaften sind sogenannte Oldtimer-Rallyes grundsätzlich ausgeschlossen und können lediglich dann mitversichert werden, wenn es sich um Orientierungsfahrten handelt, bei denen es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Wer öfter solche Fahrten unternimmt, sollte einen Versicherer suchen, der auch dieses Risiko versichern kann.
Voraussetzungen für die Einstufung nach Oldtimer-Tarif
Um überhaupt in einem Oldtimer-Tarif versichert werden zu können, müssen die Versicherungsnehmer diverse Anforderungen erfüllen, die weit über die rein formellen Anforderungen für einen Oldtimer hinausgehen. So muss zum Beispiel der Besitz eines Alltags-Fahrzeugs nachgewiesen werden. Außerdem dürfen junge Fahrer das Fahrzeug gar nicht fahren.
Zusätzlich ist die maximale Fahrleistung auf den unteren fünfstelligen Bereich begrenzt. Wenn jemand mehr als 10.000 km jährlich fahren möchte, ist die Versicherung in einem Oldtimer-Tarif beinahe nicht mehr möglich. Auch die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs ist ausgeschlossen. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, bleibt für den Versicherungsnehmer nur noch die Versicherung nach dem normalen Tarif, die zum einen teurer und zum anderen mit weniger Leistungen ausgestattet ist.